Patenschaften von Gemeinden mit Einheiten der (Panzer) aufklärungstruppe 2010

Patenschaften von Einheiten und Verbänden der Bundeswehr mit Städten und Gemeinden sollen das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die Bundeswehr als Instrument einer wehrhaften Demokratie zur Friedenssicherung fördern. Auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Bundestags-Fraktion DIE LINKE veröffentlichte die Bundesregierung am 30. Juli 2010 eine Aufstellung der aktiven Patenschaften. Im Folgenden die dort genannten Einheiten der (Panzer)aufklärungstruppe. Stand ist das Jahr 2010.

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Abgeodneten der Fraktion DIE LINKEN:

Die Maßnahmen seitens der Bundeswehr zur Ausgestaltung von Patenschaften sollen die Kommunikation über relevante Bundeswehrthemen mit den Bürgerinnen und Bürgern anstoßen und die Truppe in ihren Funktionen und Aufgaben darstellen. Eine damit einhergehende Meinungsbildung bei den Beteiligten über aktuelle sicherheitspolitische Fragen ist davon unberührt.

Patenschaften von Städten und Gemeinden mit Einheiten und Verbänden der Bundeswehr werden freiwillig eingegangen. Die Initiative dazu geht von den Städten und Gemeinden aus. Patenschaften beruhen auf Gegenseitigkeit und schaffen keine Abhängigkeiten und können jederzeit aufgelöst werden. Zur Ausgestaltung einer Patenschaft gibt es vielfältige Möglichkeiten, die zwischen den Beteiligten unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen abgestimmt werden.

Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr sind nicht Gegenstand der Patenschaftspflege und unabhängig davon in Einzelfällen nur dann gegen Kostenerstattung möglich, wenn die Bevölkerung dadurch einen Einblick in den Ausbildungsstand und den Dienstbetrieb der Truppe erhält, ein wesentliches Ausbildungsinteresse der durchführenden Einheit vorliegt, keine anderen dienstlichen Belange dieser Maßnahme entgegenstehen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer vorliegt. Die Bundeswehr folgt dabei strengen Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass die Bundeswehr nicht in Konkurrenz zur gewerblichen Wirtschaft tritt und der Eindruck einer Verdrängungswirkung zu Lasten gewerblicher Unternehmen vermieden wird.

PzAufklLehrBtl 3 Lüneburg – Stadt Lüchow
1./PzAufklLehrBtl 3 Lüneburg – Waddeweitz
4./PzAufklLehrBtl 3 Lüneburg – Gartow

PzAufklBtl 5 Sontra – Nentershausen

AufklBtl 6 Eutin – Eutin
1./AufklBtl 6 Eutin – Süsel
2./AufklBtl 6 Eutin – Schönwalde
3./AufklBtl 6 Eutin – Lensahn
4./AufklBtl 6 Eutin – Ratekun
5./AufklBtl 6 Eutin – Bad Schwartau
PzAufklKp 70 Eutin – Ratekau (erloschen)
PzAufklKp 400 Eutin – Kasseedorf (erloschen)

AufklKp 210 Augustdorf – Augustdorf

GebPzAufklBtl 8 Freyung – Freyung
1./AufklBtl 8 Freyung – DSKB Kreuzberg/Freyung
2./AufklBtl 8 Freyung – Röhrnbach
3./AufklBtl 8 Freyung – Ringelai
4./AufklBtl 8 Freyung – Hutthurm

PzAufklLehrKp 90 Munster – Hösseringen

2./AufklBtl 13 Gotha – Gemeinde Günthersleben-Wechmar
3./AufklBtl 13 Gotha – Mühlberg
3./PzAufklBtl 13 Gotha – Luisenthal
PzAufklKp 390 Gotha – Wechmar

GebAufklBtl 230 Freyung – Jandelsbrunn
GebAufklBtl 230 Füssen – Füssen
3./ GebAufklBtl 230 Füssen – Halblech
4./ GebAufklBtl 230 Füssen – Lengenwang

Quelle:

Deutscher Bundestag Drucksache 17/2688
17. Wahlperiode
30.07.2010
Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Christine Buchholz,Inge Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2581 –
Sinn, Zweck, Umfang und Kosten von Patenschaften von Städten, Gemeinden
und Landkreisen mit Einheiten der Bundeswehr

Anlage 1 zu Parl Sts beim Bundesminister der Verteidigung Kossendey’1780018-V32 vom 28. Juli 2010